KÜNDIGUNG
Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen und ist gemäß Satzung nur zum Jahresende möglich, der Eingang muss bis zum 15. November erfolgt sein.
So genannte „sofortige Kündigungen“ oder gar nachträgliche sind nach dem Vereinsrecht nicht möglich, Ihre Rechte und Pflichten einschließlich der Beitragspflicht enden grundsätzlich erst zum 31. Dezember des Jahres in dem die Kündigung fristgerecht eingeht.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kündigung, wenden Sie sich bitte an den:
1.Vorsitzenden Burkhard Lamm
Bellinger Tor 16
36396 Steinau
Tel.: 0 66 63 / 81 22
Fax: 0 66 63 / 91 92 40
E-Mail: burkhard@tv-steinau.de

